Zufahrt zur Sternwarte
Unbedingt beachten:
Zufahrtsregelung zur Sternwarte
Nach zunehmenden Beschwerden aus den Nachbarorten
weisen wir noch einmal nachdrücklich auf die Regeln für die
Nutzung der Feld- und Forstwege
hin:
Grundsätzlich ist die Benutzung dieser Wege nur für Kfz der
Land- und Forstwirtschaft gestattet!
Die Nutzung der Wege durch Sternwartenbesucher wird von den Behörden lediglich geduldet, und auch nur für das Wegstück vom Flugplatz bis zur Sternwarte.
Die anderen Wege, insbesonders das Teilstück nach Niedermirsberg,
sind "off limits"!
[- für Kfz, versteht sich, wandern ist selbstverständlich erlaubt!]
Die Polizei wird die Einhaltung dieser Regelung ab sofort verstärkt kontrollieren.
Sollte es dennoch zu weiteren Verstößen kommen, steht zu befürchten das auch die Duldung der Wegenutzung widerrufen wird!
Nachtrag:
Am 2.10 hat die Stadt Ebermannstadt die Duldung der Wegenutzung widerrufen!
Damit ist die Zufahrt zur Sternwarte mittels Pkw für Besucher untersagt!
Verstösse können mit einem Bussgeld bis zu 15 € geandet werden.